Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.
- GewerbeanmeldungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
- Einheitlicher Ansprechpartner HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Gemeinde Ranstadt - Fachstelle Gewerbe
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 15
63691 Ranstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr außer dienstags Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06041 9617-0
Telefax: 06041 9617-33
E-Mail: gemeinde@ranstadt.de
Internet
Formulare
Gewerbeabmeldung
erforderliche Unterlagen
- Gewerbe-Abmeldung (Formular GewA 3 )
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Kosten
Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Anmeldung, Gewerbe, Gewerbeabmelden, Abmeldung