Infektionsschutz Beratung
Bei Fragen zum Thema Infektionsschutz können Sie sich an den Öffentlichen Gesundheitsdienst wenden.
Beschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Infektionsfall oder bei Krankheitsausbrüchen verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wie kann ich mich und meine Familie schützen?
Ein kommunales Gesundheitsamt sorgt als Überwachungsbehörde für die Sicherstellung der öffentlichen Hygiene und die Umsetzung des Infektionsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.
Als untere Gesundheitsbehörde berät sie Bürger und Einrichtungen bei Fragen zu infektionshygienischen und gesundheitlichen Themen.
Eine der hoheitlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist auch die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das zuständige Gesundheitsamt führt infektionshygienische Begehungen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen durch und berät bei Hygienemängeln oder lokalen Ausbrüchen von Infektionserkrankungen.
Der ÖGD berät die Bevölkerung über Schutzimpfungen, der Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und zu allen Themen der Trinkwasser- und Badewasserhygiene.Die Beratung ist für den Bürger kostenfrei und wird anonym gehalten.
Hinweise für Wetteraukreis: Meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Zuständigkeit
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link abgefragt werden:
- Gesundheitsamtsuche des Rober-Koch-Instituts:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Infektionsschutz und Pandemisches Krisenmanagement
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-2300
Telefax: 06031 83-912310
E-Mail: gesundheitsamt@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Gesundheitsamt
Stadt Ortenberg - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Gaststätten
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr Freitag von 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06046 8000-17
Telefon: 06046 8000-15
Telefon: 06046 8000-13
Telefax: 06046 8000-81
E-Mail: ordnungsamt@ortenberg.net
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt über die erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 6 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Die infektionshygienische Beratung ist an keinerlei Fristen gebunden.
Bearbeitungsdauer
Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.
Kosten
Die Beratung des ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) wird neben der ambulanten und der stationären medizinschen Versorgung als Dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Der ÖGD befasst sich mit bevölkerungsbezogenen Gesundheitsthemen und hat die Prävention, also die Vorbeugung z.B. von Infektionserkrankungen, im Blick.
Das Gesundheitsamt kümmert sich um Bürger in seinem Zuständigkeitsbereich, die einen erschwerten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung haben oder unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021
Stichwörter
Hygiene in Tagespflegestätten, Innenraumluft, Infektionen, Hygiene in Schulen, Schimmelbefall in öffentlichen Gebäuden, Zoonosen, infektionshygienische Beratung, Hygiene in Pflegeheimen, Vektorübertragene Infektionskrankheiten, Gesundheitsamt, Schimmelpilze, Hygiene in Altenheimen, Hygiene in der Arztpraxis, Hygiene in Kindertageseinrichtungen, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Schadstoffe in der Umwelt, meldepflichtige Infektionserkrankungen