Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

    Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

    Pflegebedürftige, die nicht zu Hause gepflegt werden, nehmen vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch.

    Beschreibung

    Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.

    Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.

    Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.

    Der Leistungen für vollstationäre Pflege betragen monatlich

    • bei Pflegegrad 1: 125 Euro Zuschuss,
    • bei Pflegegrad 2: 770 Euro
    • bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro,
    • bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro und
    • bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro

    Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil zahlen.

    Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen weitere Kosten an:

    • Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
    • gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können.
    • Kosten für besondere Komfort- oder Zusatzleistungen müssen ebenfalls privat bezahlen werden.

    Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fallen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.

    Hinweise für Wetteraukreis: Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost/West

    Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost/West

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Leben im Alter und Pflegeberatung - Pflegestützpunkt Ost

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 11 40

    63652 Büdingen

    Hausanschrift

    Berliner Str. 31

    63654 Büdingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Dienstag         10:00 – 12:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch        07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-3401

    E-Mail: pflegestuetzpunkt@wetteraukreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Pflegekasse angefragt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
    • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich, wenn Sie vollstationäre Pflege wählen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung bei Ihrer Pflegekasse.
    • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 18.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gesetzlich Pflegeversicherte, Pflegeheim, Altenheim, Pflege im Heim, Pflege in einer vollstationären Einrichtung, Vollstationäre Pflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English