Gaststättengewerbe GestattungOnline erledigen

    Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass

    Beschreibung

    Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

    In der Anzeige sind

    • der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
    • Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
    • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
    • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

    anzugeben.

    Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

    Online-Dienste

    Anzeige des vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes

    ID: L100001_374537085

    Beschreibung

    Anzeige des vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Ansprechpartner

    Stadt Ortenberg - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Gaststätten

    Adresse

    Hausanschrift

    Lauterbacher Straße 2

    63683 Ortenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr Freitag von 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06046 8000-17

    Telefon: 06046 8000-15

    Telefon: 06046 8000-13

    Telefax: 06046 8000-81

    E-Mail: ordnungsamt@ortenberg.net

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe beträgt mindestens:

    Gebühr ab 11.00 EUR bis 66.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes wird der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Finanzbehörde sowie der Polizeibehörde übermittelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Mnisterium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 01.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Musikfest, Bierzelt, vorübergehende Erlaubnis, Ausschank, Gaststätte, Gaststättengewerbe, Volksfest, Ausschankwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English