Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Ober-Mörlen - Tiefbauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
Postfach
61239 Ober-Mörlen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06002 502-28
E-Mail: sarah.hemann-haub@gemeinde-ober-moerlen.de
Kontaktperson
Frau Sarah Hemann-Haub
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Telefon Festnetz: 06002 502-28
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden