amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ober-Mörlen - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 31

    61239 Ober-Mörlen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06002 502-0

    Telefon: 06002 502-52

    Telefon: 06002 502-53

    Telefon: 06002 502-54

    E-Mail: info@ober-moerlen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis, Meldekarte, Meldeschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de