Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Ober-Mörlen - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06002 502-0
Telefon: 06002 502-52
Telefon: 06002 502-53
Telefon: 06002 502-54
E-Mail: info@ober-moerlen.de
Kontaktperson
Frau Bärbel Liebert
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Telefon Festnetz: 06002 502-34
E-Mail: baerbel.liebert@ober-moerlen.de
Frau Tanja Marx
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Telefon Festnetz: 06002 502-53
E-Mail: tanja.marx@ober-moerlen.de
Frau Sonja Müller
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Telefon Festnetz: 06002 502-52
E-Mail: sonja.mueller@ober-moerlen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldekarte, Meldeschein