Hauswirtschaftshilfe
Sie werden zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt? Dann können Sie Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Betrag beantragen.
Beschreibung
Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste erbracht.
Häusliche Pflegehilfe ist auch möglich, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer Pflegewohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson lebt, nicht jedoch z.B. im Pflegeheim.
Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst monatlich
- bei Pflegegrad 2 Leistungen bis zum Gesamtwert von 689 Euro,
- bei Pflegegrad 3 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.298 Euro,
- bei Pflegegrad 4 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.612 Euro und
- bei Pflegegrad 5 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.995 Euro.
Werden diese ambulanten Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, können sie mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Rahmen dieser Kombinationsleistung wird das Pflegegeld je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.
Hinweise für Wetteraukreis: Hauswirtschaftshilfe
Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost/West
Alle weiteren Informationen finden Sie unter den angegebenen Links.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse.
Ebenso kann das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an diese Stellen.
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Leben im Alter und Pflegeberatung - Pflegestützpunkt Ost
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 40
63652 Büdingen
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-3401
E-Mail: pflegestuetzpunkt@wetteraukreis.de
Internet
Wetteraukreis - Soziale Hilfen West
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-3401
Telefon: 06031 83-3501
Telefax: 06031 83-3940
E-Mail: soziale.hilfen.west@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Sozialamt
erforderliche Unterlagen
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Die Pflegesachleistung muss durch einen zugelassenen ambulanten Pflege oder Betreuungsdienst erbracht werden (oder Einzelkräfte), die mit der Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
- Pflegegrad 2 bis 5 muss vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Pflegesachleistung bei Ihrer Pflegekasse
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021
Stichwörter
ambulanter Pflegedienst, Pflegesachleistung, häusliche Pflegehilfe, hauswirtschaftliche Versorgung, Grundpflege