Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen ErteilungOnline erledigen

    Schaustellung von Personen, Erlaubnis

    Beschreibung

    Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Stadt Nidda - FG 01.6 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

    63667 Nidda

    Kontakt

    Telefon: 06043 8006-231

    Telefax: 06043 8006-113

    E-Mail: ordnungsamt@nidda.de

    Kontaktperson

    • Frau Bruns
      Postanschrift

      Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

      63667 Nidda

      Telefon Festnetz: 06043 8006-231

      E-Mail: ordnungsamt@nidda.de

    • Herr Eifert
      Postanschrift

      Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

      63667 Nidda

      Telefon Festnetz: 06043 8006-231

      E-Mail: ordnungsamt@nidda.de

    • Frau Gierhardt
      Postanschrift

      Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

      63667 Nidda

      Telefon Festnetz: 06043 8006-231

      E-Mail: ordnungsamt@nidda.de

    • Herr Gutermuth
      Postanschrift

      Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

      63667 Nidda

      Telefon Festnetz: 06043 8006-231

    • Herr Lauer
      Postanschrift

      Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

      63667 Nidda

      Telefon Festnetz: 06043 8006-231

      E-Mail: ordnungsamt@nidda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 33 a GewO

    Kosten

    Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen, Schausteller, Ausstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English