Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Hinweise für Nidda: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    In der Stadt Nidda ist keine Baumschutz erlassen worden. Die Entfernung von Bäumen und Hecken auf privaten Grundstücken bedarf daher lediglich der Abstimmung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde beim Wetteraukreis.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Nidda: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    (trifft in Nidda nicht zu)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Hinweise für Nidda: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Wetteraukreis

    Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege
    Europaplatz
    61169 Friedberg

    Ansprechpartner

    Stadt Nidda - FG 04.4 - Klima, Umwelt, Naturschutz & Landschaftspflege

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

    Postfach

    63667 Nidda

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06043 8006-212

    E-Mail: klimaschutz@nidda.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand  für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Stichwörter

    Baumfällgenehmigung, Kommune, Baumschutzsatzung, Genehmigung, Baumschutz, Baum, Baumschnitt, Baumrückschnitt, Ausnahmeregelung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de