Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Hinweise für Nidda: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
In der Stadt Nidda ist keine Baumschutz erlassen worden. Die Entfernung von Bäumen und Hecken auf privaten Grundstücken bedarf daher lediglich der Abstimmung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde beim Wetteraukreis.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Hinweise für Nidda: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
(trifft in Nidda nicht zu)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Nidda: Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Wetteraukreis
Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege
Europaplatz
61169 Friedberg
Ansprechpartner
Stadt Nidda - FG 04.4 - Klima, Umwelt, Naturschutz & Landschaftspflege
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
Postfach
63667 Nidda
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06043 8006-212
E-Mail: klimaschutz@nidda.de
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht: Die rechlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumfällgenehmigung, Kommune, Baumschutzsatzung, Genehmigung, Baumschutz, Baum, Baumschnitt, Baumrückschnitt, Ausnahmeregelung