Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung beantragen

    Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Nidda - FG 02.4 - Steuern und Gebühren

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

    Postfach

    63667 Nidda

    Kontakt

    Telefon: 06043 8006-154

    E-Mail: m.appel@nidda.de

    Kontaktperson

    • Herr Markus Appel
      Postanschrift

      Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

      63667 Nidda

      Telefon Festnetz: 06043 8006-154

      E-Mail: m.appel@nidda.de

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Hinweise für Nidda: Hundesteuer Ermäßigung beantragen

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Herrchen, Frauchen, Haustier, Hundehaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English