Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Nidda - FG 01.8 - Standesamt und Bestattungswesen
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 8-12 Uhr Do: 14-18 Uhr
Kontakt
Telefon: 06043 8006-222
Telefax: 06043 8006-113
E-Mail: standesamt@nidda.de
Kontaktperson
Frau Dominique Becker
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Fax: 06043 8006-113
Telefon Festnetz: 06043 8006-108
E-Mail: friedhof@nidda.de
Internet
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gärtner, Steinmetz, Grabmal errichten, Bildhauer, Bestattungsunternehmen, Grabmal verändern