Personalausweis Informationserteilung

    Personalausweis Informationserteilung

    Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Nidda - FG 01.5 - BürgerService

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Eckhardt-Platz

    63667 Nidda

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 16 Uhr
    Dienstag: 8 - 16 Uhr
    Mittwoch: 8 - 12 Uhr
    Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
    Freitag: 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06043 8006-123

    E-Mail: buergerservice@nidda.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Elektronisch, Hinweise, Neuer PA, Personalausweis, Informationen, PA, nPA, Information, neuer Personalausweis, Infos, elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Pass, Personaldokument, Perso, Identitätsnachweis, neu, Ausweis, ePA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de