Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Ansprechpartner

    Stadt Nidda - FG 01.5 - BürgerService

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Eckhardt-Platz

    63667 Nidda

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 16 Uhr
    Dienstag: 8 - 16 Uhr
    Mittwoch: 8 - 12 Uhr
    Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
    Freitag: 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06043 8006-123

    E-Mail: buergerservice@nidda.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Hinweise für Nidda: Nebenwohnung abmelden

    Bitte übersenden Sie uns das ausgefüllte Formular mit einer unterschriebenen Ausweiskopie zu.

    abmeldung-zweitwohnung.pdf

    Voraussetzungen

    • Auszug aus einer Nebenwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zusammen ziehen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de