Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Nidda - FG 01.5 - BürgerService
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 16 Uhr
Dienstag: 8 - 16 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
Freitag: 8 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Kontaktperson
Frau Batt
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Frau Herche
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Fax: 06043 8006-127
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Frau Liska
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Fax: 06043 8006-127
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Frau Reul
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Frau Schindler
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).
Hinweise für Nidda: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Für die Beantragung des Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
Beleg der Namensänderung
Bei der Antragstellung für ein Kind wird zusätzlich benötigt:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten oder
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Möchten Sie als Jugendlicher mehr als 3 Monate vor Ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Ihrer Erziehungsberechtigten notwendig. Grundsätzlich sind jedoch die Unterschriften Ihrer beiden Elternteile erforderlich.
- Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung vorlegen lässt.
- Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise für Nidda: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- für den 1.Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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