Erweiterte Melderegisterauskunft
Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Beschreibung
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.
Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen
Online-Dienst
Einfache Melderegisterauskunft
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Stadt Nidda - FG 01.5 - BürgerService
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 16 Uhr
Dienstag: 8 - 16 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
Freitag: 8 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Kontaktperson
Frau Batt
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Frau Herche
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Fax: 06043 8006-127
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Frau Liska
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Fax: 06043 8006-127
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Frau Reul
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Frau Schindler
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
Hinweise für Nidda: Erweiterte Melderegisterauskunft
Um Ihnen eine erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Bundesmeldegesetz erteilen zu können, benötigen wir einen Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses.
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Hinweise für Nidda: Erweiterte Melderegisterauskunft
Voraussetzungen
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
- Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Gegebenfalls sind Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach den s. Ziffern 4222 - 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)
Hinweise für Nidda: Erweiterte Melderegisterauskunft
Ihre Anfrage kann ohne die erforderliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € nicht bearbeitet werden.
Wir bitten Sie die Auskunftsanfrage zusammen mit einem Nachweis Ihrer Überweisung an uns zusenden.
Kontodaten:
Sparkasse Oberhessen
BIC: HELADEF1FRI
IBAN: DE83 5185 0079 0151 0000 29
VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
BIC: GENODEF1LSR
IBAN: DE34 5066 1639 0007 0064 46
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Konfliktfall Melderegister