Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Münzenberg - Bürgerbüro, Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 22

    35516 Münzenberg

    (Stadtteil Gambach)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

    Di. 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

    Do.14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06033 9603-29

    Telefon: 06033 9603-21

    Telefon: 06033 9603-28

    Telefon: 06033 9603-18

    Telefax: 06033 9603-50

    E-Mail: buergerbuero@muenzenberg.de

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Friedhofsamt, Fundbüro, Meldeamt, Ordnungsamt, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Abstimmen, Bewerber, Voten, Wahlvorschlag, Wahlen, Bewerberinnen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de