Bebauungsplan Änderung

    Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Beschreibung

    Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

    In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

    Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
     

    Hinweise für Wetteraukreis: Baugenehmigungen

    Baugenehmigungen

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

    Hinweise für Limeshain: Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Kreisausschuss des Wetteraukreises

    Fachdienst Bauordnuung

    Berliner Straße 31, 63654 Büdingen

    06042/989-0

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Bauordnung - Außenstelle Büdingen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 11 40

    63652 Büdingen

    Hausanschrift

    Berliner Straße 31

    63654 Büdingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten:

    Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

    Freitag                      08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06042 989-4541

    E-Mail: Bauaufsicht@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Akteneinsicht@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Baulasten@wetteraukreis.de

    E-Mail: Denkmalbeirat@wetteraukreis.de

    E-Mail: Denkmalschutz@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Online@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauamt, Bauaufsicht, Baupolizei, Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Limeshain - Hochbau

    Adresse

    Postanschrift

    Am Zentrum 2

    63694 Limeshain

    Öffnungszeiten

    Montag:          8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    Dienstag:        8:00 Uhr bis 12:30 Uhr      und      14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mittwoch:        geschlossen

    Donnerstag:    8:00 Uhr bis 12:30 Uhr      und      14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

    Freitag:           8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6048 961123

    Telefon: +49 6048 961129

    Telefon: +49 6048 961139

    Telefax: +49 6048 961199

    E-Mail: Bauamt@Limeshain.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
    • Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
    • ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
    • werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bau, Bauantrag, Bauen, Ausnahme, Baugenehmigung, Abweichung, Behörde, Befreiung, Bebauungsplan, Bauplanung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de