Bewachung Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Limeshain - Servicebüro
Adresse
Postanschrift
Am Zentrum 2
63694 Limeshain
Öffnungszeiten
Geöffnet nur nach Terminvereinbarung!
Montag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6048 96110
Telefon: +49 6048 961121
Telefon: +49 6048 961131
E-Mail: Servicebuero@Limeshain.de
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Bewachungsverordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
- 6. VO zur Änderung d. Gewerberecht-Zuständigkeitsverordnung vom 05.06.2018
Fristen
Keine.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen