Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Limeshain - Servicebüro

    Adresse

    Postanschrift

    Am Zentrum 2

    63694 Limeshain

    Öffnungszeiten

    Geöffnet nur nach Terminvereinbarung!

    Montag:           7:30 Uhr bis 12:30 Uhr    

    Dienstag:         7:30 Uhr bis 12:30 Uhr      und      14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mittwoch:        geschlossen

    Donnerstag:    7:30 Uhr bis 12:30 Uhr      und      14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

    Freitag:            7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6048 96110

    Telefon: +49 6048 961121

    Telefon: +49 6048 961131

    E-Mail: Servicebuero@Limeshain.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English