Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Limeshain - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Zentrum 2

    63694 Limeshain

    Öffnungszeiten

    Montag:          8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    Dienstag:        8:00 Uhr bis 12:30 Uhr      und      14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mittwoch:        geschlossen

    Donnerstag:    8:00 Uhr bis 12:30 Uhr      und      14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

    Freitag:           8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6048 961126

    Telefon: +49 6048 961136

    E-Mail: Ordnungsamt@Limeshain.de

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Standplatz, Märkte, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English