Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbe Verlängerung

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Limeshain - Servicebüro

    Adresse

    Postanschrift

    Am Zentrum 2

    63694 Limeshain

    Öffnungszeiten

    Geöffnet nur nach Terminvereinbarung!

    Montag:           7:30 Uhr bis 12:30 Uhr    

    Dienstag:         7:30 Uhr bis 12:30 Uhr      und      14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mittwoch:        geschlossen

    Donnerstag:    7:30 Uhr bis 12:30 Uhr      und      14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

    Freitag:            7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6048 96110

    Telefon: +49 6048 961121

    Telefon: +49 6048 961131

    E-Mail: Servicebuero@Limeshain.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Die  Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 Woche

    Kosten

    Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ohne Bestellung, Reisegewerbekartenfreiheit, Gewerbeanzeige, Reisegewerbekarte, Waren feilbieten, Haustürgeschäft, Anzeigepflicht, Reisegewerbe, Mobiler Standverkauf, Handelsvertreter, Vertreter, Unterhaltende Tätigkeit, Schausteller, Reisegewerbekarte verlängern, Handelsreisender

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de