Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Hirzenhain
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen-Sprechzeiten n. Vereinbarung Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06045 970-0
Telefax: 06045 970-24
E-Mail: info@hirzenhain.de
Kontaktperson
Herrn Edgar Schiewig (Dipl. Ingenieur)
Frau Bärbel Wern (Angestellte)
Hausanschrift
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
Di. + Do. 08.00-12.00 Uhr, Mi. nach Vereinbarung 08.00-12.00 Uhr
Telefon Festnetz: 06045 970-17
Fax: 06045 970-517
E-Mail: b.wern@hirzenhain.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Hirzenhain - Bauverwaltung, Bauliche Unterhaltung, Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen-Sprechzeiten n. Vereinbarung Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06045 970-23
Telefax: 06045 970-523
E-Mail: edgar.schiewig@hirzenhain.de
Kontaktperson
Herrn Edgar Schiewig (Dipl. Ingenieur)
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Schneepflug, Schnee, Räum- und Streupflicht, Streusalz, Streumittel, Streupflicht, Räumpflicht, Glatteis, Streusplitt, Schneeräumung, Granulat, Winterdienst, Eis, Sand