Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Hirzenhain
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen-Sprechzeiten n. Vereinbarung Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06045 970-0
Telefax: 06045 970-24
E-Mail: info@hirzenhain.de
Kontaktperson
Frau Bärbel Herget (Verwaltungsfachangestellte)
Hausanschrift
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
Mo. u. Di. 08.00-12.00 Uhr, Mi. nach Vereinbarung 08.00-12.00 Uhr
Fax: 06045 970-521
Telefon Festnetz: 06045 970-21
E-Mail: baerbel.herget@hirzenhain.de
Frau Bärbel Wern (Angestellte)
Hausanschrift
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
Di. + Do. 08.00-12.00 Uhr, Mi. nach Vereinbarung 08.00-12.00 Uhr
Fax: 06045 970-517
Telefon Festnetz: 06045 970-17
E-Mail: b.wern@hirzenhain.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenverkauf, Ausnahmegenehmigung, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Genehmigung, Standplatz, Märkte, Ordnungsamt