Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
- StVO-Novelle(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV)
Ansprechpartner
Gemeinde Hirzenhain
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen-Sprechzeiten n. Vereinbarung Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06045 970-0
Telefax: 06045 970-24
E-Mail: info@hirzenhain.de
Kontaktperson
Frau Bärbel Herget (Verwaltungsfachangestellte)
Hausanschrift
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
Mo. u. Di. 08.00-12.00 Uhr, Mi. nach Vereinbarung 08.00-12.00 Uhr
Fax: 06045 970-521
Telefon Festnetz: 06045 970-21
E-Mail: baerbel.herget@hirzenhain.de
Frau Tina Meuser (Angestellte)
Frau Bärbel Wern (Angestellte)
Hausanschrift
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
Di. + Do. 08.00-12.00 Uhr, Mi. nach Vereinbarung 08.00-12.00 Uhr
Fax: 06045 970-517
Telefon Festnetz: 06045 970-17
E-Mail: b.wern@hirzenhain.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Hirzenhain - Ordnungsamt, Gewerbeamt
Adresse
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Montag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen-Sprechzeiten n. Vereinbarung Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
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Frau Bärbel Herget (Verwaltungsfachangestellte)
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Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
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Ordnungsamt - Gewerbeamt ist Montag, Dienstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr besetzt. Anliegen am Mittwoch und Donnerstag bitte um vorherige Terminvereinbarung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Radar, Strafverfolgung, Verkehrsüberwachung, VÜ, Verkehrsstau, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrskontrolle, Straßenverkehrsgesetz