Fliegende Bauten Genehmigung

    Fliegende Bauten

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.
    Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt.

    Hinweise für Wetteraukreis: Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Zuständigkeit

    Die Ausführungsgenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, in deren Bereich die antragstellende Person die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung hat. Ist die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig, in deren Bereich der Fliegende Bau erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden soll.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Bauordnung - Außenstelle Büdingen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 11 40

    63652 Büdingen

    Hausanschrift

    Berliner Straße 31

    63654 Büdingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten:

    Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

    Freitag                      08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06042 989-4541

    E-Mail: Bauaufsicht@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Akteneinsicht@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Baulasten@wetteraukreis.de

    E-Mail: Denkmalbeirat@wetteraukreis.de

    E-Mail: Denkmalschutz@wetteraukreis.de

    E-Mail: Bauen.Online@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauamt, Bauaufsicht, Baupolizei, Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Glauburg - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 34

    63695 Glauburg

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06041 8268-10

    Telefax: 06041 8268-88

    E-Mail: ullrich@gemeinde-glauburg.de

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer sog. Ausführungsgenehmigung, die von der Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. Die Genehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen 1 und 5 Jahren und kann jeweils um den Zeitraum der Gültigkeit der Ausführungsgenehmigung verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Hessen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Jedes Mal, wenn ein Fliegender Bau in Gebrauch genommen werden soll, ist das der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens 3 Tage vor Inbetriebnahme anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Riesenräder, Belustigungsgeschäfte, Mobile Architektur, nicht ortsfeste Tribünen, Bühnen und Bühnenüberdachungen für Konzerte, Zelte, Luftschaukeln, Gebrauchsabnahme, Zirkus, Temporäre Architektur, Zelt, Autoscooter, Fliegende Bauten, Achterbahnen, Bauamt, Festzelte und Zirkuszelte, Ausführungsgenehmigung, Karussells, Schaubuden, Fahrgeschäfte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English