Liegenschaftskataster Einsicht gewährenOnline erledigen

    Liegenschaftskarte - Auszug/Auskunft

    Beschreibung

    In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.

    Wenn Sie z.B. für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ausgaben aus der Liegenschaftskarte können Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal "Geodaten online" beziehen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Glauburg - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 34

    63695 Glauburg

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06041 8268-10

    Telefax: 06041 8268-88

    E-Mail: ullrich@gemeinde-glauburg.de

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Büdingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 33

    63654 Büdingen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-7000

    Telefax: +49 611 327605100

    E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie Verkehr, und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilen die Ämter für Bodenmanagement.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geodaten, Grundbuch, Flurstücke, Katasterkarte, Geoinformationen, Liegenschaften, Geobasisdaten, Katasteramt, ALKIS, Vermessung, Flurkarte, Liegenschaftskarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de