Pflegestützpunkte Einrichtung

    Pflegestützpunkte (PSP)

    Beschreibung

    Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.


    Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.

    Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.

    Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.

    Hinweise für Wetteraukreis: Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost/West

    Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost/West

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Leben im Alter und Pflegeberatung - Pflegestützpunkt Ost

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 11 40

    63652 Büdingen

    Hausanschrift

    Berliner Str. 31

    63654 Büdingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Dienstag         10:00 – 12:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch        07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-3401

    E-Mail: pflegestuetzpunkt@wetteraukreis.de

    Internet

    Formulare

    Pflegestützpunkte

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Bemerkungen

    Zu allen Fragen rund um das Thema "Pflege" erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    PSP, Pflegeheim, Pflegebedürftigkeit, Wohnheim, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Unterstützung, Pflegestützpunkt, Pflegeberatung, Anlaufstelle zur Beratung, Altenheim, Case-Management, Pflege, Information, Häusliche Pflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English