Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums AusnahmegenehmigungOnline erledigen

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Wetteraukreis: Baumfällung

    Baumfällung

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

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    Ansprechpartner

    Stadt Friedberg (Hessen) - Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen - Grünplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Klostergasse 6

    61169 Friedberg (Hessen)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
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    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung) und 14:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung) und 14:00 - 16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 06031 88-207

    Telefon: 06031 88-203

    Telefax: 06031 18395

    E-Mail: gruenplanung@friedberg-hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wetteraukreis - Naturschutz und Landschaftspflege

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Homburger Straße 17

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-4301

    E-Mail: naturschutzbehoerde@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Untere Naturschutzbehörde (UNB)

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schnitt, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Ausnahmegenehmigung, Bäume, Naturschutz, Fällen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English