Hausmüll Entsorgung

    Abfall: Hausmüll entsorgen

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

    Beschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Hinweise für Wetteraukreis: Recyclinghöfe

    Recyclinghöfe

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedberg - Entsorgungsbetriebe (Eigenbetrieb)

    Adresse

    Postanschrift

    Mainzer-Tor-Anlage 6

    Postfach

    61169 Friedberg (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung) und 14:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung) und 14:00 - 16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wetteraukreis - Abfallwirtschaftsbetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 13

    61169 Friedberg (Hessen)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag           08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr

    Dienstag         08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr

    Mittwoch         08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr

    Donnerstag     08:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr

    Freitag            08:30 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 9066-11

    E-Mail: awb.service@awb-wetterau.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfallbehörde, Entsorgungswirtschaft, Müllbehörde, Recyclinghöfe

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    schwarze Tonne, Restmüll, Restmülltonne, Müllabfuhr, Restabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English