Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Florstadt - Hauptverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 1

    61197 Florstadt

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06035 5054

    E-Mail: hauptverwaltung@florstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de