Familienbuch
Beschreibung
Das Familienbuch war in der Zeit von 1958 - 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.
Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält. Darüber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.
Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 01. 01. 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. Nach dort sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Aus den als Heiratseinträgen fortzuführenden Familienbüchern können beglaubigte Abschriften erteilt werden.
Zuständigkeit
Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt.
Ansprechpartner
Gemeinde Echzell - Haupt- und Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Lindenstraße 9
61209 Echzell
Kontakt
Telefon: 06008 9120-0
Telefax: 06008 9120-25
E-Mail: gemeinde@echzell.de
Kontaktperson
Frau Eß
Postanschrift
Lindenstraße 9
61209 Echzell
Fax: 06008 9120-25
Telefon Festnetz: 06008 9120-15
E-Mail: l.ess@echzell.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Familienbuch, Heirat, Hochzeit, Ehe, Eheschließung, Heiratsurkunde