Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Echzell - Haupt- und Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Lindenstraße 9
61209 Echzell
Kontakt
Telefon: 06008 9120-0
Telefax: 06008 9120-25
E-Mail: gemeinde@echzell.de
Kontaktperson
Frau Zorn
Frau Eß
Postanschrift
Lindenstraße 9
61209 Echzell
Fax: 06008 9120-25
Telefon Festnetz: 06008 9120-15
E-Mail: l.ess@echzell.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung