Betrieb einer öffentlichen Apotheke ErlaubnisOnline erledigen

    Apotheke, Betriebserlaubnis

    Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

    Beschreibung

    In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

    Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

    Online-Dienste

    Erlaubnisse und Genehmigungen für den Apothekenbetrieb

    ID: L100001_376847860

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Erlaubnisse und Genehmigungen für den Apothekenbetrieb

    ID: L100001_385517422

    Beschreibung

    Über dieses Onlineformular haben Sie die Möglichkeit folgende Anträge für den Apothekenbetrieb vorzunehmen: - Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke nach § 1 ApoG - Änderung Betriebserlaubnis Apotheke - Antrag Versandhandelserlaubnis - Antrag Genehmigung Heimversorgungsvertrag - Antrag Genehmigung Krankenhausversorgungsvertrag - Antrag Genehmigung Verwaltung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Postanschrift

    Postfach 2913

    65193 Wiesbaden

    (Zentrale Postanschrift)

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3259-1000

    Telefax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

    Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

    Ein Merkblatt über die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt:

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen. 

    Voraussetzungen sind unter anderem: 

    dass die antragstellende Person voll geschäftsfähig ist und 

    die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker und 

    die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und 

    über geeignete Räume zum Betrieb einer Apotheke verfügt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
    • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
    • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

    Fristen

    Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem für die Erteilung der Erlaubnis gewünschten Termin gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    i.d.R. zwei bis vier Wochen

    Kosten

    (Neuerrichtung, Kauf, Übernahme): Abgabe 1200.00 EUR

    (Verlegung): Abgabe 600.00 EUR

    (Übernahme nach Pacht): Abgabe 700.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Referat V3 Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions-, Betäubungsmittelwesen am 20.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Neueröffnung Apotheke, Apotheke übernehmen, Apothekenbetriebserlaubnis, Übernahme Apotheke, Antrag auf Betriebserlaubnis, Arzneimittel, Apotheke eröffnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English