Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Butzbach - [1.10] Bürger-Service-Zentrum
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
35510 Butzbach
Öffnungszeiten
Montag / Mittwoch / Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 6033 995301
Telefax: +49 6033 995175
E-Mail: buerger-service@stadt-butzbach.de
Weitere Informationen
Behindertenparkplätze und Zugang zum Aufzug auf der Rückseite aus Richtung Kugelherrenstraße
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
- Wahlen in Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 09.02.2023
Stichwörter
Wahl, Bewerberinnen, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerber, Abstimmen, Wählen, Voten