Wildunfall

    Kfz: Wildunfall

    Beschreibung

    Viele Menschen bekommen nur selten Wildtiere zu Gesicht. Leider oftmals im Rahmen eines Wildunfalls mit dem PKW. Im Folgenden wird die richtige Handlungsweise bei einem solchen Unfall beschrieben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der erste Anruf erfolgt an die örtliche Polizeidienststelle. Diese leitet alles Weitere in die Wege.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Butzbach - [6.50] Grünflächen

    Adresse

    Postanschrift

    Schlossplatz 1

    35510 Butzbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Butzbach - [7.10] Bauleitplanung, Baugenehmigungen

    Adresse

    Postanschrift

    Schlossplatz 1

    35510 Butzbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6033 995333

    Telefax: +49 6033 995174

    E-Mail: wifoe@stadt-butzbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Butzbach - [6.60] Landwirtschaft und Forsten

    Adresse

    Postanschrift

    Schlossplatz 1

    35510 Butzbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    Gemeinde Butzbach - [6.80] Umwelt und Energie

    Adresse

    Postanschrift

    Schlossplatz 1

    35510 Butzbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

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    Gemeinde Butzbach - [6.90] Entwicklung ländlicher Raum

    Adresse

    Postanschrift

    Schlossplatz 1

    35510 Butzbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    erforderliche Unterlagen

    Für die Geltendmachung eines Wildunfalls bei Ihrer Versicherungsgesellschaft benötigen Sie eine Wildunfallbescheinigung. Diese erhalten Sie von der Polizei oder dem hinzukommenden Jagdausübungsberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Grundsätzlich:

    • Fahren Sie, insbesondere in der Morgen- oder Abenddämmerung bzw. nachts mit angepasster Geschwindigkeit!
    • Wenn ein Wildtier plötzlich vor Ihrem Auto auf der Straße auftaucht, setzen Sie nicht Ihre eigene Gesundheit aufs Spiel! Vermeiden Sie Vollbremsungen, Fernlicht und versuchen Sie nicht auszuweichen. Fahren Sie geradeaus und bremsen Sie angemessen.
    • Kommt es zu einer Kollision, so überprüfen Sie zuerst sich und ggf. Ihre Mitfahrer auf Unversehrtheit. Sichern Sie dann die Unfallstelle (Warndreieck ca. 100m vom Unfallort entfernt).
    • Sie sind verpflichtet jeden Wildunfall der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Diese verständigt den zuständigen Jagdausübungsberechtigten.
    • Sollte das Tier nach der Kollision verletzt in Sichtweite des Unfallortes liegen, so bleiben Sie ihm fern! Vermeintliche Hilfe aus gut gemeinter Tierliebe führt nur zu weiterem Stress für das Tier, verletzte Tiere können sich wehren und Sie verletzen. Ist das Tier bereits verendet, so entfernen Sie es von der Straße. Die unbefugte Aneignung von Unfallwild erfüllt den Tatbestand der Wilderei!

    Bleiben Sie unbedingt am Unfallort bis die Polizei bzw. der Jagdausübungsberechtigte eintreffen. Da Sie Augenzeuge des Unfalls sind, können Sie Informationen liefern, die für den tierschutzgerechten Umgang mit dem wahrscheinlich verletzten Tier sehr wichtig sind. Außerdem können die Personen-oder Fahrzeugschäden festgestellt werden, was für die Wildunfallbescheinigung wichtig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

    Kosten

    Eine Wildunfallbescheinigung kostet in der Regel zwischen 15 und 25 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Teil- oder Vollkaskoversicherte übernimmt die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Forstämter und die Polizei entsprechende Bescheinigungen aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wildtier, Reh, Wild, Verkehrsunfall mit Wild, HMUKLV, Wildschweine, Wildtiere, Wildunfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English