Vereinsregister Einsicht gewähren

    Einsicht in das Vereinsregister nehmen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Das Vereinsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar. Durch eine Einsicht in das Register lässt sich z. B. feststellen, wer für den jeweiligen Verein handeln darf oder welchen Zweck der Verein hat.

    Beschreibung

    Das Vereinsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Vereinen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, einen Verein im Geschäftsverkehr zu vertreten.

    Ansprechpartner

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Vereinsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Einsichtnahme in das Vereinsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach eingetragenen Vereinen zu suchen, detaillierte Informationen abzuru-fen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
    Darüber hinaus können Sie das Vereinsregister auch weiterhin wäh-rend der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebühren-pflichtig).
     

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Auskunft aus dem Registerportal der Länder erhalten Sie unmit-telbar. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 23.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2023

    Stichwörter

    Vereinsregister, Auskunft, Handelsregister, eingetragener Verein, VR, eV, Verein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English