Handwerksrolle Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung

    Handwerksrolleneintragung mit Meisterprüfungszeugnis

    Sie haben erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt und möchten selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben? Dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb vorher in die Handwerksrolle eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich nach der erfolgreichen Meisterprüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk als stehendem Gewerbe selbständig machen möchten, müssen Sie sich vorher in die Handwerksrolle eintragen lassen.

    Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.

    Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

    • natürliche Personen,
    • rechtsfähige Personengesellschaften oder
    • juristische Personen sowie
    • den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

    • ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
    • das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
    • wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.

    Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie oder die Betriebsleitung eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk oder eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.

    Als Betriebsleitung kommen in Frage:

    • Inhaberinnen oder Inhaber des Handwerksbetriebs oder
    • angestellte Personen des Handwerksbetriebs

    Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

    Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Straße 45

    65189 Wiesbaden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 07:00 - 17:00 Uhr
    Fr. 07:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 136-0

    Telefax: +49 611 136-155

    E-Mail: info@hwk-wiesbaden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    1. Bei Einzelunternehmen:

    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
    • Vorlage des Meisterbriefs in Kopie 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 

    2. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): 

    • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter oder Gesellschaf-terinnen oder vertretungsberechtigten Personen 
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen) 
    • Vorlage des Meisterbriefs in Kopie 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 

    3. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften, also der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen:

    • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen 
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: 
        • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages 
        • sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages 
      • bei ausländischen Rechtsformen: 
        • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten 
        • Kopie des Gesellschaftsvertrages 
    • Vorlage des Meisterbriefs in Kopie 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)

    4. Bei juristischen Personen (Gesellschaft mit beschränkter Haf-tung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), einge-tragene Genossenschaft (eG)): 

    • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der vertretungsberechtigten Personen 
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters 
    • bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 
    • Angaben zur Betriebsleitung: siehe 5.

    5. Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: 

    • Betriebsleitererklärung 
    • Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit (Kopie des Arbeitsvertrages) 
    • Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung 
    • Vorlage des Meisterbriefs in Kopie 

    Hinweis: Wenn Sie - etwa bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke - eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren unter 5. genannten Unterlagen auch für diese vorlegen.

    Voraussetzungen

    Abgeschlossene Meisterprüfung in 

    • dem Handwerk, das Sie ausüben wollen oder 
    • in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.
    • Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.
    • Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt elektronisch per Online-Service oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.
     

    Online-Antrag

    • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
    • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

    Schriftlicher Antrag

    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer herunter.
    • Alternativ können Sie sich die erforderlichen Unterlagen auch über die örtlich zuständige Handwerkskammer zusenden lassen.
    • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an Ihre zuständige Handwerkskammer.
    • Die zuständige Handwerkammer prüft die Unterlagen.
    • Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die erfolgte Eintragung.
    • Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält ihr Betrieb die sogenannte Handwerkskarte.

    Fristen

    Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Beratung durch Ihre Handwerkskammer & Kontaktdaten der Handwerkskammern finden Sie auf der Homepage der Handwerkskammern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 06.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Stichwörter

    Eintragung als Handwerker, Handwerksrolleneintragung, Handwerker, Betriebsverantwortlicher, Betriebsverantwortlicher / Betriebsverantwortliche, Meisterprüfung, Zulassung als selbstständiger Handwerker, zulassungspflichtiges Handwerk, Betriebsleiter, Verzeichnis zulassungspflichtige Handwerkbetriebe, Handwerksrolle, Zulassung selbstständiger Handwerker, Verwandtes Handwerk, Eintragung in Handwerksrolle, Selbstständiger Handwerker, Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke, Meisterprüfungszeugnis, Handwerk, Handwerkerregister, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Handwerksregister, Handwerkerverzeichnis, Großer Befähigungsnachweis, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Handwerksbetrieb, Meisterbrief, Eintragung in die Handwerksrolle, Handwerkskammer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English