Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
    Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Butzbach - [1.10] Bürger-Service-Zentrum

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    35510 Butzbach

    Öffnungszeiten

    Montag / Mittwoch / Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr

    und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: +49 6033 995301

    Telefax: +49 6033 995175

    E-Mail: buerger-service@stadt-butzbach.de

    Weitere Informationen

    Behindertenparkplätze und Zugang zum Aufzug auf der Rückseite aus Richtung Kugelherrenstraße

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Eheurkunde
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    PA, verheiratet, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen, anderer Name, Nachname, neuer Personalausweis, Personaldokument, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, Ehe, Lichtbildausweis, Heirat, Ausweis, Perso, Neuer PA, Namensänderung, Ausweis ausstellen, Personalausweis, Beantragung, elektronischer Personalausweis, Hochzeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de