Nationales Visum Erteilung

    Nationales Visum beantragen

    Wenn Sie für einen längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland einreisen wollen, müssen Sie ein nationales Visum beantragen.

    Beschreibung

    Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, benötigen Sie für Aufenthalte in Deutschland, die länger als 90 Tage dauern, ein nationales Visum. Das Vorgehen und die Voraussetzungen sind auch abhängig davon, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen (beispielsweise Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Studium und Ausbildung).

    Für Staatsangehörige der EU-Staaten und einiger weiterer Staaten (beispielsweise Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada, Australien) besteht keine Visumpflicht. Diese können in der Regel auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen. Eine vollständige Länderliste mit einer Angabe der jeweiligen Visumpflichten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

    In bestimmten Fällen müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Erteilung des nationalen Visums  richtet  sich  nach denselben Vorschriften, die auch  für die Erteilung des Aufenthaltstitels gelten, den Sie nach Ablauf des Visums im Inland  beantragen müssen (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU).

    zuständige Stelle

    Für Visumangelegenheiten im Ausland sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Generalkonsulate) zuständig. Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner für nationale Visa sind die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen.

    Ansprechpartner

    Auswärtiges Amt (AA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Werderscher Markt 1

    10117 Berlin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Spittelmarkt
      Linie:
      • Bus: M48
    • Haltestelle: Werderscher Markt
      Linie:
      • Bus: 147
    Hausanschrift

    Adenauerallee 99-103

    53113 Bonn

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Spittelmarkt
      Linie:
      • Bus: M48
    • Haltestelle: Werderscher Markt
      Linie:
      • Bus: 147

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 5000-2000

    Fax: +49 30 1817-3402

    E-Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de

    Internet

    Stichwörter

    AA, Außenministerium

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Einzelheiten zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes. Sie sind im Einzelnen geregelt in den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Rechtsverordnungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie  bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. 

    • Informieren Sie sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung über das Antragsverfahren und die vorzulegenden Unterlagen 
    • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung 
    • Laden Sie den Visumsantrag herunter, drucken und füllen Sie ihn aus. Zum vereinbarten Termin sprechen Sie bitte persönlich bei der Auslandsvertretung vor. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Antrag und alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Auslandsvertretung wird mit Ihnen ein Gespräch führen. Dieses findet aus Sicherheitsgründen am Schalter statt.
    • In bestimmten Fällen setzt sich die Auslandsvertretung  nach Annahme Ihres Antrags mit der Ausländerbehörde oder im Fall der Arbeitsaufnahme mit der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland in Verbindung, die für den Ort zuständig ist, in dem Sie wohnen oder arbeiten möchten. Die Auslandsvertretung kann in diesen Fällen das Visum nur erteilen, wenn die Ausländerbehörde bzw. die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
    • Das Visum wird in Form eines Etiketts in Ihren Pass eingeklebt.
    • Nur wenn Ihnen kein Visum erteilt werden kann, erhalten  Sie einen schriftlichen Bescheid. Sie haben dann folgende Rechtsmittel:
      • Sie können Ihre Einwände innerhalb eines Monats bei der Auslandsvertretung schriftlich vorbringen (remonstrieren). Die Auslandsvertretung prüft Ihren Visumantrag dann erneut.
      • Wenn Ihr Antrag auch nach der zweiten Prüfung abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben.
      • Sie können auch direkt innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben. 
    • Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten: Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Sie ist für aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig und entscheidet über Ihren Antrag.

    Fristen

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Informationen zur Terminsituation und zur Terminbuchung finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten

    Kosten

    • Regelsatz: EUR 75,00 
    • für Minderjährige bis zum 18. Geburtstag: EUR 37,50

    In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt am 20.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Ausländerrecht, Blaue Karte EU, Gast, Visa, Studium und Ausbildung, Einreise, längerfristiger Aufenthalt, Sprachkurse Sprachkenntnisse, Visum, Visum für das Bundesgebiet, Blue Card, Fachkräfte Familiennachzug, deutsche Sprachkenntnisse, Arbeitsaufnahme und Erwerbstätigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English