Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzOnline erledigen

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienst

    Anmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100001_383507932

    Beschreibung

    Anmeldung einer Nebenwohnung online über Civento-Portal beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sonnenplatz 1

    61118 Bad Vilbel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Rathaus:

    Montag bis Dienstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

    Freitag

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Bürgerbüro / Tourist-Info,

    Frankfurter Straße 74:

    Montag und Dienstag

    07:00 Uhr bis 15:30 Uhr

    Mittwoch

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag

    07:00 Uhr bis 18:30 Uhr

    Freitag

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 06101 602-444

    Telefax: 06101 602-369

    E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Vilbel - Kämmerei und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sonnenplatz 1

    61118 Bad Vilbel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06101 602-236

    Telefax: 06101 602-380

    E-Mail: steuern@bad-vilbel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Bad Vilbel: Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Nähere Inforamtionen erhalten Sie hier.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de