Mietspiegel Veröffentlichung

    Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse liegt.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen. 

    Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.
     

    Hinweise für Bad Vilbel: Mietspiegel

    Die Stadt Bad Vilbel verfügt über keinen eigenen Mietpreisspiegel. Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte in der Größenordnung von Bad Vilbel insbesondere wegen des finanziellen Aufwandes und des geringen Datenmaterials nur sehr schwer realisierbar und wird daher vom Gesetzgeber nicht gefordert.

    Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird daher empfohlen, den Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main zur Orientierung heranzuziehen.

    In diesem Zusammenhang muss jedoch vorsorglich darauf hingewiesen werden, dass dieser Mietspiegel als Rechtsgrundlage für Mieterhöhungsverlangen für Wohnungen in Bad Vilbel nicht generell anerkannt ist.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht die Mietobergrenze für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB 2 oder 12 darstellt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich unmittelbar an das Jobcenter (Tel. 06101/98620) oder das zuständige Sozialamt.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Vilbel - Seniorenbüro, Wohnungswesen, Flüchtlingsbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sonnenplatz 1

    61118 Bad Vilbel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06101 602-278

    Telefax: 06101 602-364

    E-Mail: Susanne.Foerster@bad-vilbel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Mietspiegel, Wohnraum, Wohnungsgröße, Vergleichsmiete, Mieterhöhung, Mietenspiegel, Kappungsgrenze, Wohnungsmiete, Wohnungssuche, Wohnung, ortsübliche Vergleichsmiete, Neuvertragsmiete, Nettokaltmiete, Mietpreisbremse, Miete, Mietpreis, Marktmiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English