Wahlhelfer VerpflichtungOnline erledigen

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienst

    Meldung als Wahlhelfer:in

    ID: L100001_392618634

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Nauheim - Fachdienst Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 36-38

    61231 Bad Nauheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Parkstraße
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Besucherparkplatz Parkstraße 36-38
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06032 343-0

    Telefax: 06032 343-339

    E-Mail: stadtverwaltung@bad-nauheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) -  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlleiter, Wahllokal, Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Stimmzettel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English