Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienst
Anmeldung von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder von Aufzügen
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Ordnungsrecht
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-2588(Standesamtsaufsicht (Staatsangehörigkeit, Namensänderung))
Telefon: 06031 83-2599(Einbürgerung)
E-Mail: standesamtsaufsicht@wetteraukreis.de(Staatsangehörigkeit, Namensänderung)
E-Mail: einbuergerung@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Einbürgerungsbehörde, Staatsangehörigkeitsbehörde
Stadt Bad Nauheim - Fachdienst Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Parkstraße
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Besucherparkplatz Parkstraße 36-38
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06032 343-0
Telefax: 06032 343-339
E-Mail: stadtverwaltung@bad-nauheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Demonstrationen, Demonstration, Aufzüge, Ansammlung, Auflauf, Zusammenkunft, Treffen, Öffentliche Versammlung, Forum