Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1152

    63699 Altenstadt

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 11

    63674 Altenstadt

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Rathaushof
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Frankfurter Straße und Rathaushof
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Verwaltung: Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Dienstag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Bürgerbüro: Montag: 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06047 8000-90

    Telefon: 06047 8000-91

    E-Mail: imhof@altenstadt.de

    E-Mail: landgraf@altenstadt.de

    Weitere Informationen

    Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl kann man über eine Rampe im Hof in das Rathaus gelangen.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand, Werbestand, Informationsstand, Sondernutzung, Plätze, Kreisstraßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Verkaufsstand, Bundesstraßen, Gerüst, Straßen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Landesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de