Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Ansprechpartner

    2 - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1152

    63699 Altenstadt

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 11

    63674 Altenstadt

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Rathaushof
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Frankfurter Straße und Rathaushof
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Verwaltung: Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Dienstag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Bürgerbüro: Montag: 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06047 8000-77

    Telefon: 06047 8000-72

    E-Mail: bauamt@altenstadt.de

    Weitere Informationen

    Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl kann man über eine Rampe im Hof in das Rathaus gelangen.

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2012

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauland, Flächennutzungsplan, Bauleitplan, FNP, Bauleitplanung, Flächennutzung, Bauberatung, Bebauung, Planfeststellung, Raumordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English