Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 1152
63699 Altenstadt
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Frankfurter Straße und Rathaushof
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr Di. 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mi. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Do. 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr Fr. 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06047 8000-22
Telefax: 06047 8000-50
E-Mail: buergerbuero@altenstadt.de
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass