Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung

    Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)

    Beschreibung

    Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z. B. durch Anbau einer Anhängerkupplung, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches.

    Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist.

    Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden:

    • Änderung der Fahrzeugart
    • Änderung von Hubraum oder Leistung
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen
    • Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

    Wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist dies auf der entsprechenden Teilgenehmigung vermerkt.

    Technische Änderungen müssen in einer Reihe von Fällen (wie z.B. die Umschlüsselung eines Fahrzeugs) von der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden. Bei einer Verbesserung der erreichten Abgasnorm wirkt sich die Verbesserung erst mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere auf die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer aus.

    Werden Änderungen vorgenommen, durch die
    a) die in der (allgemeinen) Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    c) das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird
    erlischt auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ist bei der Zulassungsbehörde neu zu beantragen.

    TIPP:
    Fragen Sie vor Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.

    Hinweise für Wetteraukreis: Technische Änderungen

    Technische Änderungen

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten - Außenstelle Büdingen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 11 40

    63652 Büdingen

    Hausanschrift

    Berliner Straße 31

    63654 Büdingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 18:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-2166

    Telefax: 06031 83-912119

    E-Mail: zulassung@wetteraukreis.de

    E-Mail: verkehrsbehoerde@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wetteraukreis - Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Europaplatz, Gebäude A

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 18:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-2166

    Telefax: 06031 83-912119

    E-Mail: zulassung@wetteraukreis.de

    E-Mail: verkehrsbehoerde@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    In allen Fällen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Nur bei Fahrzeugbriefen, die vor dem 1.10.2005 ausgestellt wurden, oder bei technischen Datenänderungen, die Eintragungen im Fahrzeugbrief erfordern.
    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
    • Personalausweis oder
      Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
      oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.


    zusätzlich:

    a) bei technischen Änderungen

    • Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS)
    • Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS)
    • Nachweis über die Hauptuntersuchung
    • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung

    b) bei Änderung der Schadstoffklasse:

    • Einbaubescheinigung der Werkstatt
    • Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem

    c) bei Nachrüstung des Kat:

    • Einbaubescheinigung für den KAT und die ABE des KAT

    Voraussetzungen

    Soweit ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist:Vorführung des Fahrzeugs bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, der den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau durch ein Gutachten bestätigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Berichtigung der Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Antrag auf Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis ist bei der Zulassungsbehörde persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

    Kosten

    Für die Eintragung von technischen Änderungen erhebt die Zulassungsbehörde Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Höhe der Gebühr ist davon abhängig, ob

    • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auszustellen sind,
    • die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung notwendig wird und
    • die Fahrzeugdaten bereits im System vorhanden sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sonnendach, Umschlüsselung, Zusatzheizung, Zulassungsbescheinigung, Vollmacht, Änderung am Fahrzeug, Zulassungsstelle, Auspuff, Kfz, Zulassungswesen, Eintragung technischer Änderungen, Sportauspuff, Reifen, Rad, Antragsunterlagen, KAT, Technische Änderung, Erteilung der Betriebserlaubnis, Tieferlegung, Felgen, Halogenscheinwerfer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de