Besondere Zuwendung für Haftopfer nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

    Soziale Entschädigung von rehabilitierten SED-Opfern

    Beschreibung

    Haben Sie durch eine ungerechtfertige Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat, eine gesundheitliche Schädigung erlitten und wurde diese Maßnahme im Rahmen eines Rehabilitierungsverfahrens nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) aufgehoben bzw. für mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar erklärt?
    Dann können Sie aufgrund der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung nach den genannten Gesetzen erhalten.

    Zuständigkeit

    Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu richten. Die entsprechenden Ansprechpartner für das Soziale Entschädigungsrecht (SER) finden Sie unter "Versorgungsämter Regierungspräsidium Gießen".

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

    Adresse

    Hausanschrift

    Südanlage 14 A

    35390 Gießen

    Postanschrift

    Postfach 101052

    35340 Gießen

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0641 7936-0

    Telefax: 0641 7936-117

    E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde, bei persönlicher Abgabe des Antrages den Personalausweis oder Reisepass,
    • Meldebestätigung,
    • ggf. sich in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten),
    • ggf. eine Vollmacht, den Betreuerausweis oder eine Bestallungsurkunde.

    Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck oder erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich wird die Versorgung ab Antragstellung gewährt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Gefängnis, Häftlingshilfe, Zuchthaus, SED Opfer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de