Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung

    Erdaufschluss stoppen oder beseitigen

    Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

    Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

    Hinweise für Wetteraukreis: Grundwasser

    Grundwasser

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Wasser- und Bodenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Homburger Straße 17

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch        07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-4400

    Telefax: 06031 83-914400

    E-Mail: wasserbehoerde@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Bodenschutzbehörde, Immissionsschutzbehörde, Untere Wasserbehörde

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben
    Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 29.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Stichwörter

    Brunnen, Grundwasserwärmepumpen, Bodeneingriff, Geophysikalische Untersuchung, Baugrunduntersuchung, Pfahlgründung, Hohlraumerkundung, Altlastenerkundung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Kartierung, Erdaufschluss, Baugrundsondierung, Bauvorhaben, Rohstoffe, Bohrung, Altbergbauerkundung, Grundwassermessstelle, Erdarbeiten, Kellerbau, Grundwasser, Bohranzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English