Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Hinweise für Wetteraukreis: Erdwärmesonden

    Erdwärmesonden

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    zuständige Stelle

    Unteren Wasserbehörden

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Wasser- und Bodenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Homburger Straße 17

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch        07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-4400

    Telefax: 06031 83-914400

    E-Mail: wasserbehoerde@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Bodenschutzbehörde, Immissionsschutzbehörde, Untere Wasserbehörde

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    §49 Abs 1 Satz 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Geothermie, Erdwärme, Grundwasserwärmepumpen, Grundwasser, Bauvorhaben, Erdaufschluss, Bodeneingriff, Erdarbeiten, Bohrung, vertikale Erdwärmesonde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de